Darstellungsverzeichnis

  • 1 Tarifformen
  • 2 Deutscher ESt-Tarif
  • 3 Inflationsraten
  • 4 Auswirkung unveränderter Tarif
  • 5 Tatsächliche Auswirkung
  • 6 Tarifkurve Erhöhung Grundfreibetrag
  • 7 Auswirkung Erhöhung Grundfreibetrag
  • 8 Tarifkurve Rechtsverschiebung
  • 9 Auswirkung Rechtsverschiebung

Dar. 5: Tatsächliche Auswirkung der Kalten Progression im ESt-Tarif im Zeitraum 2008–2017

In Dar. 5 ist der verbleibende prozentuale Verlust (negative Werte) bzw. Gewinn (positive Werte) aus der Kalten Progression dargestellt. Dabei werden die Werte von Jahr zu Jahr berechnet, um eine Basisjahrproblematik zu vermeiden.1

2008200920102011201220132014201520162017Gewinn/Verlust -0,5 % -0,4 % -0,3 % -0,2 % -0,1 % 0,0 % 0,1 % 0,2 % 0,3 % 0,4 % 0,5 % -0,4 %0,5 %0,2 %-0,3 %-0,3 %-0,1 %0,2 %0,1 %0,2 %-0,0 %
Dar. 5: Tatsächliche Auswirkung der Kalten Progression im ESt-Tarif im Zeitraum 2008–2017

In der interaktiven Darstellung kann das betrachtete zvE frei eingestellt werden.

Im Kontext der jeweiligen Inflationsraten (Dar. 3) zeigt sich, dass der verbleibende Verlust für alle Einkommensgruppen geringer ist als der in Dar. 4 dargestellte Verlust bei unterbliebener Anpassung. Der Grund hierfür ist die kontinuierliche Rechtsverschiebung des Tarifs (siehe die interaktive Dar. 2), durch die auch ohne konkreten Bezug auf die Kalte Progression ein (Teil-)Ausgleich der Kalten Progression erfolgt ist.2 So kam es dazu, dass der Effekt der Kalten Progression zeitweise sogar überkompensiert wurde.

Da in den VZ 2013–2015 und 2017 der Grundfreibetrag stärker angepasst wurde als die übrigen Zonengrenzen, ist die Mehrbelastung in diesen Jahren für Bezieher geringer Einkommen besonders niedrig. Im VZ 2009 entstand die starke Entlastung der Bezieher geringer Einkommen insbesondere durch die Senkung des Eingangssteuersatzes.

Fußnoten

  1. 1Vgl. Rietzler/Truger, IMK Policy Brief 01/2018, S. 11–13.
  2. 2Vgl. Rietzler/Truger, IMK Policy Brief 01/2018, S. 2, 9.