Dar. 1: Entwicklung des Steuerbetrags im direkt und indirekt progressiven Tarif
Bei den progressiven Tarifen wird unterschieden zwischen der direkten und der indirekten Progression. Bei direkt progressiven Tarifen steigt mit der BMG auch der Grenzsteuersatz an, die Progression ist direkt im Tarif eingebaut. Im Gegensatz dazu ist der indirekt progressive Steuertarif im Kern ein proportionaler Tarif, bei dem der steigende Durchschnittssteuersatz nur indirekt durch einen Grundfreibetrag entsteht. Es handelt sich bei indirekt progressiven Tarifen damit um lineare Tarife. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass der Grenzsteuersatz konstant bleibt (auch Flat Tax genannt).1
Dieser Unterschied zwischen den Progressionsarten wird besonders deutlich, wenn man die Entwicklung des Steuerbetrags im jeweiligen Tarif betrachtet (Dar. 1). Im indirekt progressiven Tarif verläuft die Steuerbetragskurve nach der Nullzone linear, während sie im direkt progressiven Tarif im Verhältnis zur BMG überproportional ansteigt. Auch zeigt sich der Umverteilungseffekt der direkten Progression – bis zum Schnittpunkt ist die absolute Steuerbelastung niedriger als bei der indirekten Progression, ab diesem Punkt dafür höher.
In der interaktiven Darstellung kann der dargestellte Tarif ausgewählt werden. Zusätzlich ist auch ein proportionaler Tarif verfügbar. Wie beim indirekt progressiven Tarif verläuft hier die absolute Steuerbelastung linear, allerdings mangels Grundfreibetrag bereits ab dem ersten Euro der BMG.
Dieser Unterschied wird besonders deutlich, wenn von der Kurve des Steuerbetrags auf die des Durchschnittssteuersatzes umgeschaltet wird. Im proportionalen Tarif ist der Durchschnittssteuersatz und damit auch der Grenzsteuersatz konstant, im indirekt progressiven Tarif beginnt der Durchschnittssteuersatz bei null und nähert sich dem Grenzsteuersatz immer weiter an. Im direkt progressiven Tarif ist dieser Effekt noch deutlicher, da der Progressionsgrad höher ist.