Dar. 7: Verbleibender Verlust aus der Kalten Progression nach Erhöhung des Grundfreibetrags
In Dar. 7 ist analog der Dar. 4 der verbleibende prozentuale Verlust aus der Kalten Progression dargestellt, nachdem die zvE sowie der Grundfreibetrag des ESt-Tarifs 2019 um 2 % erhöht wurden. Der Verlust aus dem unangepassten Tarif ist zum Vergleich gepunktet dargestellt.
Es wird sichtbar, dass durch die Anpassung des Grundfreibetrags die erste Belastungsspitze wegfällt und sich der Verlust aus der Kalten Progression somit für Bezieher geringer Einkommen wie in Abschnitt 7.3.1 vermutet reduziert. Mittlere und hohe Einkommen sind hingegen nur gering von der Ausgleichsmaßnahme betroffen.
In der interaktiven Darstellung kann der Anpassungsprozentsatz variiert werden. Die Erkenntnisse entsprechen den grundsätzlichen Ergebnissen von Dar. 4.